Grundsteuerreform 2025


Wer Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstückes ist, zahlt Grundsteuer. Je nach Wert des Grundstücks fallen höhere oder niedrigere Abgaben an. Bisher wurde die Grundsteuer anhand von sogenannten Einheitswerten berechnet. Diese Werte beruhten in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964, in den neuen Ländern aus dem Jahr 1935. Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks spiegeln sie nicht wider. Deshalb erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig und forderte eine gesetzliche Neuregelung.

Durch das Grundsteuerreformgesetz wurde die geforderte Neuregelung ab 2025 geschaffen. Bundesweit wurde nun der gesamte Grundbesitz durch die Finanzämter neu bewertet und neue Grundsteuermessbeträge festgesetzt.

Aufgrund der neuen Rechtslage müssen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab dem 01.01.2025 angepasst werden. Der Hebesatz soll durch die Kommunen dabei so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral ist. Das bedeutet, die Kommunen werden nach der Reform nicht mehr Steuern einnehmen als zuvor. Für einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.

Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat ein sogenanntes Transparenzregister veröffentlicht, aus dem die aufkommensneutralen Grundsteuerhebesätze hervorgehen.

Für die Gemeinde Handewitt wurden folgende aufkommensneutralen Hebesätze ermittelt:
Grundsteuer A     245 %
Grundsteuer B     518 %

Diese ab 2025 gültigen Hebesätze wurden durch die Gemeindevertretung am 26.11.2024 beschlossen.

Der Versand der Grundbesitzabgaben-Bescheide erfolgt im Januar 2025.

Umfassende Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie in dem Flyer “Ihre Grundsteuer vor Ort“, auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein www.schleswig-holstein.de/grundsteuer und auf der Internetseite www.grundsteuerreform.de. Weitere Informationen enthält auch ein Video des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Sie haben den neuen Grundsteuerbescheid erhalten und haben Fragen. Vor allem möchten Sie wissen, an wen Sie sich wenden sollen. Hierzu gibt ein Informationsschreiben des Finanzministeriums wichtige Hinweise.