- Politik & Verwaltung
- Gemeindeverwaltung
- Kommunalpolitik
- Nachrichten, Meldungen, Bekanntmachungen
- Aktuelle News
- 2022
- Reihenhausbebauung
- Investorauswahlverfahren Geschosswohnungsbau-1
- Startschuss Baubeginn neues Ortszentrum
- Grundsteuerreform 2025 - Wichtige Infos
- Glasfaserausbau: 72 % bereit für den letzten Schritt!
- Einladung: Summer of CoCreation
- Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022
- Einladung Projektstand Windpark Handewitt-West
- "Blackout" - Vorbereitung und Verhalten im Notfall
- Auszeichnung als Digital-Politiker für Thomas Rasmussen
- Öffentlichkeitsbeteiligung Freiflächen Photovoltaik
- 2023
- Quatierskonzept nördliches Handewitt
- Einladung zur Veranstaltung "Ehrenamtskümmerer"
- Gemeindefest Handewitt am 18. Feb.
- "Unser sauberes Schleswig-Holstein"
- Ehrenbürger Günter Ahlers geehrt
- Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenlärm
- Neue Wasserleitung / Neue Straßenüberquerung der L96
- Anerkennung und Würdigung des Ehrenamtes
- Heizkostenzuschuss Heizöl
- Infoveranstaltung Energetisches Quartierskonzept
- Sport- und Freizeit-Treffpunkt für alle
- Etappenziel Ortsmitte – Raiffeisenstraße wieder frei!
- Lärmaktionsplanung
- Jetzt mitmachen: Namensvorschläge für neues Ortszentrum
- Fahrplan der Fahrbücherei 2024
- 2024
- Investorenauswahlverfahren - Wohngebiet Wiesharder Markt
- Investorenauswahlverfahren - B7 Kätnerland Wohngrundstücke
- Landesweite Aktion: "Unser sauberes Schleswig-Holstein"
- Radfahren in Handewitt
- Gemeinde Handewitt ab sofort Teil der 115
- Ingeborg Hartmund erhält Ehrennadel des Landes Schleswig-Holstein
- SG schnappt sich Titel / w. B-Jugend des Handewitter SV Vize-Meister
- Ausgabe der Schülerfahrkarten wird digitalisiert
- Behebung von Straßen- und Gehwegschäden
- Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) jetzt auch in Handewitt
- Eröffnung der Kiss & Ride Zone
- Grundsteuerreform 2025
- 2025
- 2022
- News-Archiv
- Projekte & Themen
- Bekanntmachungen & Ausschreibungen
- Stellenausschreibung
- Katastrophenschutz und Notfallmanagement
- Intranet
- Aktuelle News
- Alles über die Gemeinde
- Bildung, Familie & Soziales
- Schulen und Bildung
- Familie und Senioren
- Gesundheitswesen
- Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen
- ADS-Kita Anne-Frank-Ring
- ADS-Sportkindergarten Handewitt
- ADS-Sportkindergarten Jarplund
- Dänischer Kindergarten Handewitt
- Dänischer Kindergarten Jarplund
- Evangelischer Kindergarten Handewitt
- Integr. KiTa Timmersiek (Adelby1)
- Kindergarten Weding
- Krippenhaus Handewitt
- Waldkindergarten Handewitt
- Kindertagespflege in Handewitt
- Jugendeinrichtungen
- Wirtschaft, Bauen & Umwelt
- Gemeindeleben
Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Gewerberegister wird bei den Gemeinden geführt und enthält alle gemäß Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.
Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.
Der Name des Betriebs oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Kreditvergaben an den Gewerbetreibenden).
Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie zum Beispiel das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Stelle.
Die Auskünfte aus der Gewerbekartei entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr.
Über abgemeldete Betriebe wird keine Auskunft erteilt.
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-VwGebVSH2018V70Anlage/part/GFür die Auskunft fallen Gebühren in Höhe von 10,00 bis 25,00 Euro an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle. Hinweis: Es fallen auch dann Gebühren an, wenn der gesuchte Gewerbebetrieb/Gewerbetreibende nicht ermittelt werden konnte.Rechtsgrundlage
- § 14 Gewerbeordnung (GewO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif), Tarifstelle 11.1 - VwGebV.
Anträge / Formulare
Formloser, schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
- Name der Firma oder des Gewerbetreibenden,
- Ihnen zuletzt bekannte Anschrift,
- Angaben zur eigenen Person.
Bei erweiterten Auskünften:
Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses durch Schilderung des Sachverhalts sowie Beifügung vorhandener Dokumente (zum Beispiel Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).Hinweis: Mündliche Anträge sind nicht zulässig.
Über den Schleswig-Holstein-Service haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunft bei den örtlichen Gewerbeämtern der teilnehmenden Gemeinden abzurufen.Was sollte ich noch wissen?
Im Gewerberegister sind Firmen und Wirtschaftsunternehmen geführt; wollen Sie Auskünfte über Privatpersonen erhalten, so müssen Sie einen Auszug aus dem Melderegister beantragen.