- Politik & Verwaltung
- Gemeindeverwaltung
- Kommunalpolitik
- Nachrichten, Meldungen, Bekanntmachungen
- Aktuelle News
- 2022
- Reihenhausbebauung
- Investorauswahlverfahren Geschosswohnungsbau-1
- Startschuss Baubeginn neues Ortszentrum
- Grundsteuerreform 2025 - Wichtige Infos
- Glasfaserausbau: 72 % bereit für den letzten Schritt!
- Einladung: Summer of CoCreation
- Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022
- Einladung Projektstand Windpark Handewitt-West
- "Blackout" - Vorbereitung und Verhalten im Notfall
- Auszeichnung als Digital-Politiker für Thomas Rasmussen
- Öffentlichkeitsbeteiligung Freiflächen Photovoltaik
- 2023
- Quatierskonzept nördliches Handewitt
- Einladung zur Veranstaltung "Ehrenamtskümmerer"
- Gemeindefest Handewitt am 18. Feb.
- "Unser sauberes Schleswig-Holstein"
- Ehrenbürger Günter Ahlers geehrt
- Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenlärm
- Neue Wasserleitung / Neue Straßenüberquerung der L96
- Anerkennung und Würdigung des Ehrenamtes
- Heizkostenzuschuss Heizöl
- Infoveranstaltung Energetisches Quartierskonzept
- Sport- und Freizeit-Treffpunkt für alle
- Etappenziel Ortsmitte – Raiffeisenstraße wieder frei!
- Lärmaktionsplanung
- Jetzt mitmachen: Namensvorschläge für neues Ortszentrum
- Fahrplan der Fahrbücherei 2024
- 2024
- Investorenauswahlverfahren - Wohngebiet Wiesharder Markt
- Investorenauswahlverfahren - B7 Kätnerland Wohngrundstücke
- Landesweite Aktion: "Unser sauberes Schleswig-Holstein"
- Radfahren in Handewitt
- Gemeinde Handewitt ab sofort Teil der 115
- Ingeborg Hartmund erhält Ehrennadel des Landes Schleswig-Holstein
- SG schnappt sich Titel / w. B-Jugend des Handewitter SV Vize-Meister
- Ausgabe der Schülerfahrkarten wird digitalisiert
- Behebung von Straßen- und Gehwegschäden
- Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) jetzt auch in Handewitt
- Eröffnung der Kiss & Ride Zone
- Grundsteuerreform 2025
- 2025
- 2022
- News-Archiv
- Projekte & Themen
- Bekanntmachungen & Ausschreibungen
- Stellenausschreibung
- Katastrophenschutz und Notfallmanagement
- Intranet
- Aktuelle News
- Alles über die Gemeinde
- Bildung, Familie & Soziales
- Schulen und Bildung
- Familie und Senioren
- Gesundheitswesen
- Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen
- ADS-Kita Anne-Frank-Ring
- ADS-Sportkindergarten Handewitt
- ADS-Sportkindergarten Jarplund
- Dänischer Kindergarten Handewitt
- Dänischer Kindergarten Jarplund
- Evangelischer Kindergarten Handewitt
- Integr. KiTa Timmersiek (Adelby1)
- Kindergarten Weding
- Krippenhaus Handewitt
- Waldkindergarten Handewitt
- Kindertagespflege in Handewitt
- Jugendeinrichtungen
- Wirtschaft, Bauen & Umwelt
- Gemeindeleben
Brandschutz
Leistungsbeschreibung
In Schleswig-Holstein obliegt den Gemeinden die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe in ihrem Gebiet. Sie haben dazu den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten.
In den aktiven Dienst einer freiwilligen Feuerwehr kann eintreten, wer seinen Wohnsitz im Ausrückbezirk hat oder regelmäßig für den Einsatzdienst zur Verfügung steht. Die Bewerberin oder der Bewerber muss körperlich und geistig für den Feuerwehrdienst tauglich sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Mitgliedschaft endet mit Vollendung des 60. Lebensjahres, auf Wunsch des Mitgliedes spätestens mit dem Ende des Jahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird. Sofern in einer freiwilligen Feuerwehr eine Jugendabteilung vorhanden ist, können Jugendliche ab Vollendung des 10. Lebensjahres eintreten.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen aus dem Dienst in öffentlichen Feuerwehren keine Nachteile im Arbeitsverhältnis, in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen. Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an Einsätzen, Feuersicherheitswachen, Ausbildungsveranstaltungen oder auf Anforderung der Gemeinde an sonstigen Veranstaltungen teilnehmen, wird für sie das Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber weitergewährt. Angehörige freiwilliger Feuerwehren haben zum Teil einen Anspruch auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.
Die Kreise haben als Selbstverwaltungsaufgabe die überörtlichen Aufgaben zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe wahrzunehmen. Hierzu gehört u.a.:
- überörtliche Ausbildungslehrgänge durchzuführen,
- erforderliche Anlagen zur überörtlichen Alarmierung und Nachrichtenvermittlung einzurichten und zu unterhalten,
- eine ständig mit entsprechend geschultem Personal besetzte Feuerwehreinsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten,
- eine Feuerwehrtechnische Zentrale zur Unterbringung von Fahrzeugen und Gerätschaften, Pflege und Prüfung von Geräten
und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen einzurichten,
- zur Hilfeleistung bei Schadensereignissen mit gefährlichen Stoffen und Gütern einen „ Löschzug-Gefahrgut “ aufzustellen und
zu unterhalten,
- die Gemeinden bei der Ausstattung ihrer Feuerwehren zu unterstützen und sie in allen Angelegenheiten des Feuerwehrwesens
zu beraten,
- Alarmpläne für den überörtlichen Einsatz und die gemeindeübergreifende Hilfe aufzustellen.
Des Weiteren ist die Landrätin oder der Landrat als allgemeine untere Landesbehörde Aufsichtsbehörde für die öffentlichen Feuerwehren, die Amtswehrführungen, den Kreisfeuerwehrverband und die Werkfeuerwehren.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlichen Feuerwehr oder beim Stadt-/oder Kreisfeuerwehrverband sowie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein.