Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

    Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Handewitt

    Vorrangig sind Schäden bei der Gemeinde anzuzeigen. Hier bitten wir darum, sich zunächst an Herrn Greiser oder Herrn Lucassen zu wenden. 

    Sollte bei der Gemeinde kein Mitarbeiter erreichbar sein, so wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bauhof Handewitt. 

    Bitte nutzen Sie zusätzlich unseren Mängelmelder unter dem folgenden Link:
    Bürgermeldungen Handewitt

  • Rechtsgrundlage

    • § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
    • § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende