- Politik & Verwaltung
- Gemeindeverwaltung
- Kommunalpolitik
- Nachrichten, Meldungen, Bekanntmachungen
- Aktuelle News
- 2022
- Reihenhausbebauung
- Investorauswahlverfahren Geschosswohnungsbau-1
- Startschuss Baubeginn neues Ortszentrum
- Grundsteuerreform 2025 - Wichtige Infos
- Glasfaserausbau: 72 % bereit für den letzten Schritt!
- Einladung: Summer of CoCreation
- Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022
- Einladung Projektstand Windpark Handewitt-West
- "Blackout" - Vorbereitung und Verhalten im Notfall
- Auszeichnung als Digital-Politiker für Thomas Rasmussen
- Öffentlichkeitsbeteiligung Freiflächen Photovoltaik
- 2023
- Quatierskonzept nördliches Handewitt
- Einladung zur Veranstaltung "Ehrenamtskümmerer"
- Gemeindefest Handewitt am 18. Feb.
- "Unser sauberes Schleswig-Holstein"
- Ehrenbürger Günter Ahlers geehrt
- Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenlärm
- Neue Wasserleitung / Neue Straßenüberquerung der L96
- Anerkennung und Würdigung des Ehrenamtes
- Heizkostenzuschuss Heizöl
- Infoveranstaltung Energetisches Quartierskonzept
- Sport- und Freizeit-Treffpunkt für alle
- Etappenziel Ortsmitte – Raiffeisenstraße wieder frei!
- Lärmaktionsplanung
- Jetzt mitmachen: Namensvorschläge für neues Ortszentrum
- Fahrplan der Fahrbücherei 2024
- 2024
- Investorenauswahlverfahren - Wohngebiet Wiesharder Markt
- Investorenauswahlverfahren - B7 Kätnerland Wohngrundstücke
- Landesweite Aktion: "Unser sauberes Schleswig-Holstein"
- Radfahren in Handewitt
- Gemeinde Handewitt ab sofort Teil der 115
- Ingeborg Hartmund erhält Ehrennadel des Landes Schleswig-Holstein
- SG schnappt sich Titel / w. B-Jugend des Handewitter SV Vize-Meister
- Ausgabe der Schülerfahrkarten wird digitalisiert
- Behebung von Straßen- und Gehwegschäden
- Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) jetzt auch in Handewitt
- Eröffnung der Kiss & Ride Zone
- Grundsteuerreform 2025
- 2025
- 2022
- News-Archiv
- Projekte & Themen
- Bekanntmachungen & Ausschreibungen
- Stellenausschreibung
- Katastrophenschutz und Notfallmanagement
- Intranet
- Aktuelle News
- Alles über die Gemeinde
- Bildung, Familie & Soziales
- Schulen und Bildung
- Familie und Senioren
- Gesundheitswesen
- Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen
- ADS-Kita Anne-Frank-Ring
- ADS-Sportkindergarten Handewitt
- ADS-Sportkindergarten Jarplund
- Dänischer Kindergarten Handewitt
- Dänischer Kindergarten Jarplund
- Evangelischer Kindergarten Handewitt
- Integr. KiTa Timmersiek (Adelby1)
- Kindergarten Weding
- Krippenhaus Handewitt
- Waldkindergarten Handewitt
- Kindertagespflege in Handewitt
- Jugendeinrichtungen
- Wirtschaft, Bauen & Umwelt
- Gemeindeleben
Geburtsurkunde beantragen
Leistungsbeschreibung
Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.
Welche Gebühren fallen an?
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.
Kostenfrei sind Geburtsurkunden, die für die Beantragung von Kinder- und Elterngeld sowie Mutterschaftshilfe ausgestellt werden.
Rechtsgrundlage
- § 59 Personenstandsgesetz (PStG),
- § 48 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV).
Was sollte ich noch wissen?
Seit 01.11.22 wird die Geburtszeit mit in die Geburtsurkunden eingetragen. Dies gilt auch für Geburtsurkunden, welche beispielsweise aus den Registern der 1960er, 1970er und 1980er Jahren ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat.
Schleswig-Holstein führt ein zentrales elektronisches Personenstandsregister. Urkunden zu Personenstandsfällen, die elektronisch registriert wurden (seit 2009) können bei jedem schleswig-holsteinischen Standesamt beantragt werden. Eine Meldeanschrift in Schleswig-Holstein ist dafür nicht erforderlich.