- Politik & Verwaltung
- Gemeindeverwaltung
- Kommunalpolitik
- Nachrichten, Meldungen, Bekanntmachungen
- Aktuelle News
- 2022
- Reihenhausbebauung
- Investorauswahlverfahren Geschosswohnungsbau-1
- Startschuss Baubeginn neues Ortszentrum
- Grundsteuerreform 2025 - Wichtige Infos
- Glasfaserausbau: 72 % bereit für den letzten Schritt!
- Einladung: Summer of CoCreation
- Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022
- Einladung Projektstand Windpark Handewitt-West
- "Blackout" - Vorbereitung und Verhalten im Notfall
- Auszeichnung als Digital-Politiker für Thomas Rasmussen
- Öffentlichkeitsbeteiligung Freiflächen Photovoltaik
- 2023
- Quatierskonzept nördliches Handewitt
- Einladung zur Veranstaltung "Ehrenamtskümmerer"
- Gemeindefest Handewitt am 18. Feb.
- "Unser sauberes Schleswig-Holstein"
- Ehrenbürger Günter Ahlers geehrt
- Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenlärm
- Neue Wasserleitung / Neue Straßenüberquerung der L96
- Anerkennung und Würdigung des Ehrenamtes
- Heizkostenzuschuss Heizöl
- Infoveranstaltung Energetisches Quartierskonzept
- Sport- und Freizeit-Treffpunkt für alle
- Etappenziel Ortsmitte – Raiffeisenstraße wieder frei!
- Lärmaktionsplanung
- Jetzt mitmachen: Namensvorschläge für neues Ortszentrum
- Fahrplan der Fahrbücherei 2024
- 2024
- Investorenauswahlverfahren - Wohngebiet Wiesharder Markt
- Investorenauswahlverfahren - B7 Kätnerland Wohngrundstücke
- Landesweite Aktion: "Unser sauberes Schleswig-Holstein"
- Radfahren in Handewitt
- Gemeinde Handewitt ab sofort Teil der 115
- Ingeborg Hartmund erhält Ehrennadel des Landes Schleswig-Holstein
- SG schnappt sich Titel / w. B-Jugend des Handewitter SV Vize-Meister
- Ausgabe der Schülerfahrkarten wird digitalisiert
- Behebung von Straßen- und Gehwegschäden
- Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) jetzt auch in Handewitt
- Eröffnung der Kiss & Ride Zone
- Grundsteuerreform 2025
- 2025
- Bundestagswahl 2025: Jetzt Wahlunterlagen online beantragen
- Ehrenamt schützt vor Einsamkeit
- Das Jahr 2024 im Video
- Aktion "Unser sauberes Schleswig-Holstein!"
- Neues System für Bürgermeldungen / Mängelmelder -- MeldooPlus
- Investorenauswahlverfahren - B7 Kätnerland Wohngrundstücke
- Schüler erhalten silberne Ehrennadel
- 11. bis 15. Juni: 50 Jahre Wiking-Halle
- Vorschläge für die Ehrung des Ehrenamtes
- 2022
- News-Archiv
- Projekte & Themen
- Bekanntmachungen & Ausschreibungen
- Stellenausschreibung
- Katastrophenschutz und Notfallmanagement
- Intranet
- Aktuelle News
- Alles über die Gemeinde
- Bildung, Familie & Soziales
- Schulen und Bildung
- Familie und Senioren
- Gesundheitswesen
- Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen
- ADS-Kita Anne-Frank-Ring
- ADS-Sportkindergarten Handewitt
- ADS-Sportkindergarten Jarplund
- Dänischer Kindergarten Handewitt
- Dänischer Kindergarten Jarplund
- Evangelischer Kindergarten Handewitt
- Integr. KiTa Timmersiek (Adelby1)
- Kindergarten Weding
- Krippenhaus Handewitt
- Waldkindergarten Handewitt
- Kindertagespflege in Handewitt
- Jugendeinrichtungen
- Wirtschaft, Bauen & Umwelt
- Gemeindeleben
Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
Leistungsbeschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfeleistung erhalten Sie in der Regel, wenn Sie hilfebedürftig und:
- weder Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
Kinder unter 15 Jahren erhalten Sozialhilfe, wenn sie:
- zusammen mit Personen leben, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten (in der Regel mit den Eltern) und
- ihren Lebensunterhalt trotz Unterhaltsansprüchen nicht sicherstellen können.
Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen:
- den pauschalierten Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts, zum Beispiel für Ernährung, Kleidung oder Körperpflege. Für jedes Familienmitglied wird ein eigener Regelsatz festgesetzt.
-
Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche, zum Beispiel für:
- Klassenfahrten,
- persönlichen Schulbedarf,
- Schülerfahrkarten,
- ergänzende Lernförderung,
- Mittagessen in Schulen oder
- Vereinsbeträge, Musikunterricht und ähnliches.
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
-
In Ausnahmefällen Übernahme von Schulden zur:
- Vermeidung von Wohnungslosigkeit,
- Sicherung Ihrer Unterkunft oder
- zur Behebung einer vergleichbaren Notlage, zum Beispiel Schulden beim Energieversorger.
- Bedarfe für Beiträge Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung und unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Altersvorsorge.
Zusätzlich zu Ihrem Regelsatz können Sie Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt erhalten. Diese Mehrbedarfe können Sie beantragen, wenn Sie:
- die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" erfüllen und nach dem Rentenrecht nicht erwerbsfähig sind,
- werdende Mutter ab der 13. Schwangerschaftswoche sind,
- alleinerziehend sind,
- das 15. Lebensjahr vollendet haben, behindert sind und Hilfen für eine angemessene Schul- oder Ausbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten,
- wegen einer medizinischen Erkrankung auf eine spezielle Ernährungsweise angewiesen sind, die zu höheren Kosten als eine "normale" Ernährung führt,
- das Warmwasser nicht durch eine zentrale Heizungsanlage, sondern dezentral erzeugen (zum Beispiel Boiler) oder
- Sie Schülerin oder Schüler sind und aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften haben.
Wenn Sie nicht allein leben, bezieht das Sozialamt das gesamte Familieneinkommen mit ein, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln. Dazu werden die Einkünfte aller in einer Wohnung zusammenlebenden Familienmitglieder berücksichtigt, also zum Beispiel:
- Erwerbseinkommen,
- Unterhaltsleistungen und
- Renteneinkünfte.
Das für Minderjährige gezahlte Kindergeld sowie eventuelle Unterhaltszahlungen für ein Kind werden diesem Kind zugerechnet, um dessen Bedarfe zu decken.
Bestimmte Vermögenswerte gelten als nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen, zum Beispiel:
- kleinere Barbeträge (Geldvermögen je Erwachsenem: 10.000 EUR) oder
- ein angemessenes Hausgrundstück.
Bis auf wenige Ausnahmefälle, erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträumen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweise einer befristeten vollen Erwerbsminderung in Form von Rentenbescheid oder ärztlichen Attesten
- Einkommensnachweise, beispielsweise zur Rente, Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss
- Vermögensnachweise, beispielsweise Sparguthaben
- Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe
- Nachweise über Ausgaben, neben Miethöhe und Mietzahlung vor allem zu Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung
Hinweis: Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Ihr örtlich zuständiges Sozialamt wird weitere Unterlagen von Ihnen anfordern, wie zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge, Scheidungsurteile oder Unterhaltstitel von Ihnen verlangen.
Rechtsgrundlage
§§ 27 bis 40 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwöltes Buch (XII) - Sozialhilfe.