Sportförderung beim Land beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sportförderung

    Antragsberechtigt im Rahmen der Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie) sind insbesondere schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) sowie gemeinnützige Vereine und –verbände. Gefördert werden hier insbesondere:

    • Einrichtungen des Leistungssports (u. a Baumaßnahmen und Betriebskosten von Bundesstützpunkten, Leistungssportzentren der Landesfachverbände, Häuser der Athleten) insbesondere bei anteiliger Förderung des Bundes,
    • Partnerschulen des Leistungssports,
    • Sportmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen
    • Ausrichtung von Landesmeisterschaften, Deutschen Meisterschaften, Europameisterschaften,
    • Weltmeisterschaften sowie sonstigen Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung
    • Erstellung von kommunalen Sport(stätten)entwicklungsplänen,
    • Umsetzung von Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung,
    • Freiwilliges Soziales Jahr im Sport,
      Fußball Fan-Projekte
  • Anträge / Formulare

    Die Antragsformulare auf eine Förderung durch das Land können auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) heruntergeladen werden.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen zur Sportförderung finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) und des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (LSV SH).


An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Zuständige Abteilungen